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Ja, auch handschriftliche Texte können beglaubigt übersetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Text ausreichend lesbar ist und zuverlässig entziffert werden kann. Kitz Global führt seit 2005 beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer in praktisch allen Sprachen durch.
Ob handschriftliche Geburtsurkunde, alte Heiratsurkunde, historische Personenstandsurkunde, handschriftliche Bescheinigung oder ein anderes offizielles Dokument: Senden Sie uns einfach einen gut lesbaren Scan oder ein hochwertiges Foto. Wir prüfen, ob eine vollständige und zuverlässige Übersetzung möglich ist.
Bei gut lesbaren Standarddokumenten ist häufig auch eine Expressbearbeitung möglich.
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Sie erhalten Ihre fertige Übersetzung elektronisch und bei Bedarf zusätzlich in physischer Ausfertigung per Post.
Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt. Dieser bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzungen werden insbesondere für offizielle Dokumente benötigt, die bei Behörden, Gerichten, Hochschulen oder anderen Institutionen eingereicht werden.
Auch handschriftliche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden, sofern ihr Inhalt ausreichend lesbar ist und zuverlässig übertragen werden kann.
Kitz Global übersetzt unterschiedliche Arten handschriftlicher Dokumente. Besonders häufig handelt es sich um ältere Urkunden, amtliche Bescheinigungen und Dokumente aus Ländern, in denen bestimmte Angaben noch handschriftlich eingetragen werden.
Ältere Geburtsurkunden enthalten häufig handschriftliche Angaben zu Namen, Geburtsdaten, Geburtsorten und Eltern. Auch vollständig handschriftlich ausgestellte Urkunden können übersetzt werden, sofern sie ausreichend lesbar sind.
Historische Heiratsurkunden und Auszüge aus Heiratsregistern können handschriftliche Einträge, Stempel und amtliche Vermerke enthalten. Diese müssen bei der Übersetzung entsprechend berücksichtigt werden.
Auch ältere Sterbeurkunden, Personenstandsdokumente, Registerauszüge und amtliche Bescheinigungen können beglaubigt übersetzt werden.
Ältere Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise und andere Bildungsdokumente enthalten teilweise handschriftliche Bewertungen, Unterschriften und Vermerke.
Ja. Historische Urkunden können übersetzt werden, wenn die Schrift ausreichend entziffert werden kann und ein geeigneter Übersetzer für die betreffende Sprache und Schrift verfügbar ist.
Die Übersetzung alter Dokumente kann allerdings anspruchsvoller sein als die Übersetzung moderner Urkunden. Gründe dafür sind beispielsweise historische Schriftformen, veraltete Begriffe, ungewöhnliche Abkürzungen oder verblasste Tinte.
Bei besonders alten Dokumenten ist deshalb eine individuelle Prüfung erforderlich.
Grundsätzlich ja, sofern sich der Inhalt zuverlässig entziffern lässt.
Ist die Handschrift nur teilweise lesbar, muss geprüft werden, welche Textstellen eindeutig übertragen werden können.
Was passiert bei unleserlichen Textstellen?
Unleserliche Wörter oder Textpassagen dürfen nicht einfach ergänzt oder geraten werden. Können einzelne Stellen nicht zuverlässig entziffert werden, müssen sie in der Übersetzung entsprechend gekennzeichnet werden. Bei wesentlichen unleserlichen Angaben kann eine vollständige beglaubigte Übersetzung möglicherweise nicht durchgeführt werden.
In vielen Ländern wurden amtliche Dokumente früher vollständig handschriftlich ausgestellt. Auch heute enthalten zahlreiche Urkunden handschriftliche Ergänzungen.
Kitz Global führt beglaubigte Übersetzungen in praktisch allen Sprachen durch, beispielsweise:
Englisch
Französisch
Italienisch
Spanisch
Portugiesisch
Polnisch
Rumänisch
Ungarisch
Kroatisch
Serbisch
Bosnisch
Ukrainisch
Russisch
Türkisch
Arabisch
Griechisch
und viele weitere Sprachen.
Bei älteren oder besonders schwer lesbaren Schriftformen prüfen wir individuell, ob ein geeigneter Übersetzer verfügbar ist.
Nicht immer ist ein Dokument vollständig handschriftlich verfasst. Häufig enthalten gedruckte Urkunden lediglich einzelne handschriftliche Ergänzungen.
Dazu gehören beispielsweise:
Namen und Geburtsdaten
Ortsangaben
handschriftliche Korrekturen
amtliche Vermerke
Ergänzungen auf der Rückseite
handschriftliche Angaben neben Stempeln und Siegeln
Auch diese Einträge müssen bei einer vollständigen beglaubigten Übersetzung berücksichtigt werden.
Spezialist für beglaubigte Übersetzungen seit 2005
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Zertifizierter Sprachdienstleister
Gerichtlich beeidigte Übersetzer
Beglaubigte Übersetzungen in praktisch allen Sprachen
Individuelle Prüfung handschriftlicher und historischer Dokumente
Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und amtlichen Bescheinigungen
Einfache digitale Übermittlung Ihrer Dokumente
Individuelle Angebote bei schwer lesbaren Handschriften
Express-Service für viele gut lesbare Standarddokumente
Elektronische Übermittlung und bei Bedarf postalische Lieferung
Persönliche Beratung
Vertrauliche Behandlung Ihrer Dokumente
Ja. Auch vollständig handschriftliche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden, sofern ihr Inhalt ausreichend lesbar ist und ein geeigneter gerichtlich beeidigter Übersetzer verfügbar ist.
Ja. Historische Geburtsurkunden und andere ältere Personenstandsdokumente können nach Prüfung der Lesbarkeit übersetzt werden.
Das hängt von der Sprache, Schriftform, Lesbarkeit und Verfügbarkeit eines geeigneten Übersetzers ab. Senden Sie uns das Dokument zur individuellen Prüfung.
Unleserliche Stellen werden entsprechend gekennzeichnet. Inhalte dürfen nicht geraten oder ohne zuverlässige Grundlage ergänzt werden.
Ja. Für die erste Prüfung genügt häufig ein hochwertiges, vollständiges Foto. Bei schwer lesbaren Textstellen können zusätzliche Detailaufnahmen hilfreich sein.
Für die erste Prüfung ist das normalerweise nicht erforderlich. Ob das Original für die eigentliche Übersetzung oder zur Vorlage bei der empfangenden Stelle benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Ja. Handschriftliche Ergänzungen, amtliche Vermerke und weitere relevante Einträge werden bei einer vollständigen Übersetzung berücksichtigt, sofern sie lesbar sind.
Grundsätzlich ja, wenn der Text ausreichend lesbar ist und ein geeigneter gerichtlich beeidigter Übersetzer verfügbar ist. Ob für einen privaten Brief überhaupt eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, hängt vom Verwendungszweck ab.
Gut lesbare Standarddokumente können häufig innerhalb von 24–48 Stunden übersetzt werden. Bei historischen oder schwer lesbaren Dokumenten ist eine individuelle Prüfung der Bearbeitungszeit erforderlich.
Sie möchten eine handschriftliche Urkunde, ein altes Zeugnis oder ein anderes handschriftliches Dokument beglaubigt übersetzen lassen?
Kitz Global führt seit 2005 beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer in praktisch allen Sprachen durch.
Übermitteln Sie uns einen gut lesbaren Scan oder ein hochwertiges Foto Ihres Dokuments. Wir prüfen die Lesbarkeit und informieren Sie über die Möglichkeiten, den Preis und die Lieferzeit.