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Nein, nicht alle Bewerbungsunterlagen für das Ausland müssen beglaubigt übersetzt werden. Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, hängt von der Art des Dokuments, dem Zielland und den Anforderungen des Arbeitgebers, der Universität oder einer Behörde ab.
Während Lebenslauf und Bewerbungsschreiben normalerweise professionell, aber nicht beglaubigt übersetzt werden, kann für offizielle Dokumente wie Zeugnisse, Diplome, Abschlussurkunden oder berufliche Qualifikationsnachweise eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden.
Kitz Global ist seit 2005 auf professionelle und beglaubigte Übersetzungen spezialisiert und übersetzt Bewerbungsunterlagen für praktisch alle Länder und Sprachen.
Beglaubigte Übersetzungen werden von gerichtlich beeidigten bzw. entsprechend befugten Übersetzern erstellt.
1. Dokumente hochladen
Zeugnisse, Diplome oder andere Bewerbungsunterlagen als Scan, PDF oder gut lesbares Foto übermitteln.
2. Preis & Lieferzeit erfahren
Sprachen auswählen und bei geeigneten Dokumenten Preis und verfügbare Lieferzeit direkt sehen.
3. Online bestellen
Übersetzung bequem online beauftragen und bezahlen.
4. Übersetzung erhalten
Sie erhalten Ihre Übersetzung elektronisch und beglaubigte Ausfertigungen bei Bedarf zusätzlich per Post.
Beglaubigte Übersetzungen sind zertifizierte Übersetzungen amtlicher Urkunden, die nur von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt werden können. Die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext bestätigt der vereidigte Übersetzer mit der Beglaubigungsklausel, seinem Dienstsiegel und seiner Unterschrift.
Unsere beeidigten Übersetzer sind weltweit gerichtlich vereidigt, dadurch können wir sicherstellen, dass die von Kitz Global ausgestellte beglaubigte Übersetzung überall und von jedem Amt akzeptiert wird - Garantiert!
Das lässt sich nicht für jede Bewerbung pauschal beantworten.
Grundsätzlich muss zwischen persönlichen Bewerbungsunterlagen und offiziellen Nachweisen unterschieden werden.
| Bewerbungsunterlage | Beglaubigte Übersetzung häufig erforderlich? |
|---|---|
| Lebenslauf | Normalerweise nein |
| Bewerbungsschreiben | Normalerweise nein |
| Arbeitszeugnis | Je nach Arbeitgeber/Verfahren |
| Schulzeugnis | Häufig bei offiziellen Verfahren |
| Universitätszeugnis | Häufig bei offiziellen Verfahren |
| Diplom | Häufig bei offiziellen Verfahren |
| Abschlussurkunde | Häufig bei offiziellen Verfahren |
| Transcript / Notenübersicht | Je nach Institution |
| Berufsqualifikation | Häufig bei Anerkennungsverfahren |
| Zertifikate | Abhängig vom Empfänger |
| Führungszeugnis | Häufig bei offiziellen Anforderungen |
Entscheidend sind immer die Anforderungen der Stelle, bei der Sie Ihre Unterlagen einreichen.
Nicht bei jeder normalen Bewerbung.
Ein internationaler Arbeitgeber kann beispielsweise eine einfache professionelle Übersetzung akzeptieren.
Eine beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses wird jedoch häufiger verlangt, wenn das Dokument zusätzlich für ein offizielles Verfahren benötigt wird.
Das kann beispielsweise der Fall sein bei:
Fragen Sie bei Unsicherheit den Arbeitgeber oder die zuständige Institution, welche Form der Übersetzung verlangt wird.
Auch beim Diplom hängt dies vom Verwendungszweck ab.
Wenn ein Unternehmen das Diplom lediglich als Nachweis Ihrer Ausbildung sehen möchte, kann eine professionelle Übersetzung ausreichend sein.
Wird Ihr Abschluss dagegen von einer Behörde, Universität oder offiziellen Anerkennungsstelle geprüft, kann eine beglaubigte Übersetzung des Diploms durch einen gerichtlich beeidigten bzw. entsprechend befugten Übersetzer erforderlich sein.
Wenn eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird, sollte diese von einem für den jeweiligen Verwendungszweck entsprechend befugten Übersetzer erstellt werden.
Kitz Global arbeitet mit gerichtlich beeidigten Übersetzern sowie entsprechend befugten bzw. qualifizierten Übersetzern für zahlreiche Länder und Sprachkombinationen.
Die genaue offizielle Bezeichnung unterscheidet sich international.
Deshalb ist wichtig zu wissen:
In welchem Land und bei welcher Institution werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?
So kann die passende Form der beglaubigten Übersetzung berücksichtigt werden.