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Grundsätzlich dürfen Fehler im Originaldokument bei einer beglaubigten Übersetzung nicht eigenmächtig korrigiert werden. Eine beglaubigte Übersetzung muss den Inhalt der vorgelegten Urkunde oder des Dokuments richtig und vollständig wiedergeben. Das gilt auch dann, wenn das Original offensichtliche Schreibfehler, falsche Namen oder andere Unstimmigkeiten enthält.
Kitz Global führt seit 2005 beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer in praktisch allen Sprachen durch.
Wenn Ihr Dokument einen Fehler enthält, prüfen wir, wie dieser bei der Übersetzung berücksichtigt werden kann und ob eine zusätzliche Anmerkung des Übersetzers sinnvoll ist.
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Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt. Dieser bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzungen werden insbesondere für offizielle Dokumente benötigt, die bei Behörden, Gerichten, Hochschulen oder anderen Institutionen eingereicht werden.
Die Aufgabe des Übersetzers besteht darin, den Inhalt des vorgelegten Dokuments korrekt wiederzugeben – nicht darin, das Originaldokument zu verändern oder dessen Angaben zu berichtigen.
Es muss zwischen Fehlern im Originaldokument und Fehlern in der Übersetzung unterschieden werden.
Art des Fehlers | Vorgehensweise |
|---|---|
Schreibfehler im Original | Wird grundsätzlich entsprechend dem Original wiedergegeben; gegebenenfalls mit einer Anmerkung. |
Falscher Name im Original | Darf nicht eigenmächtig durch den richtigen Namen ersetzt werden. |
Falsches Geburtsdatum im Original | Muss entsprechend der Vorlage wiedergegeben werden. |
Offensichtlicher Tippfehler | Kann gegebenenfalls durch eine Anmerkung erläutert werden. |
Fehlerhafte Übersetzung | Muss korrigiert werden, damit die Übersetzung dem Original entspricht. |
Fehler im Original, der bereits amtlich berichtigt wurde | Das berichtigte Dokument kann als neue Grundlage für die Übersetzung dienen. |
Die konkrete Vorgehensweise hängt von der Art des Fehlers, dem Dokument und dem Verwendungszweck ab.
Auch scheinbar unbedeutende Schreibfehler können bei offiziellen Dokumenten relevant sein.
Das betrifft beispielsweise:
falsch geschriebene Vor- oder Nachnamen
Tippfehler bei Geburtsorten
fehlerhafte Ortsbezeichnungen
falsche Zahlen
unvollständige Angaben
widersprüchliche Datumsangaben
Ein gerichtlich beeidigter Übersetzer darf solche Angaben nicht ohne Weiteres durch vermeintlich richtige Informationen ersetzen.
Bei Bedarf kann eine Anmerkung auf eine erkennbare Unstimmigkeit hinweisen, ohne den Inhalt des Originaldokuments zu verändern.
Ein falsch geschriebener Name in einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder einem anderen Personenstandsdokument kann bei behördlichen Verfahren Schwierigkeiten verursachen.
Besonders wichtig ist dies bei:
Einbürgerung
Aufenthalt
Familiennachzug
Eheschließung
Namensänderung
Anerkennung ausländischer Dokumente
Enthält das Originaldokument einen falschen Namen, darf der gerichtlich beeidigte Übersetzer diesen nicht eigenmächtig durch die richtige Schreibweise ersetzen.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, bei der ausstellenden Behörde nachzufragen, ob das Originaldokument berichtigt werden kann.
Nicht jede abweichende Namensschreibweise ist automatisch ein Fehler.
Insbesondere bei Dokumenten aus Sprachen mit anderen Schriftsystemen können unterschiedliche Umschriften auftreten.
Das betrifft beispielsweise:
Arabisch
Ukrainisch
Russisch
Chinesisch
Griechisch
weitere Sprachen mit anderen Schriftsystemen
Wenn bereits ein Reisepass oder andere offizielle Dokumente mit einer festgelegten Namensschreibweise vorliegen, sollten Sie diese bei der Beauftragung Ihrer Übersetzung ebenfalls übermitteln.
So kann der Übersetzer prüfen, welche Schreibweise im Rahmen der geltenden Anforderungen verwendet werden kann.
Ein falsches Geburtsdatum ist insbesondere bei Personenstandsurkunden, Zeugnissen und anderen amtlichen Dokumenten problematisch.
Der gerichtlich beeidigte Übersetzer darf ein falsches Datum nicht eigenmächtig berichtigen, selbst wenn ein Reisepass oder ein anderes Dokument ein abweichendes Datum enthält.
Wenn möglich, sollte die ausstellende Behörde das fehlerhafte Originaldokument korrigieren.
Ist eine Berichtigung nicht möglich, sollte mit der empfangenden Stelle geklärt werden, welche zusätzlichen Nachweise benötigt werden.
Ja. In bestimmten Fällen kann ein gerichtlich beeidigter Übersetzer eine Anmerkung hinzufügen, um auf einen offensichtlichen Fehler oder eine Unstimmigkeit im Original hinzuweisen.
Eine solche Anmerkung dient der Erläuterung und ist klar vom eigentlichen übersetzten Dokument zu unterscheiden.
Sie ersetzt jedoch keine amtliche Berichtigung des Originaldokuments.
Ob eine Anmerkung sinnvoll oder ausreichend ist, hängt vom konkreten Fehler und den Anforderungen der empfangenden Institution ab.
Anders verhält es sich, wenn nicht das Originaldokument, sondern die Übersetzung selbst einen Fehler enthält.
Wurde beispielsweise ein Name, eine Zahl, ein Datum oder ein anderer Bestandteil des Originals falsch übersetzt oder übertragen, muss dieser Fehler in der Übersetzung berichtigt werden.
Wenn Sie eine Unstimmigkeit in Ihrer fertigen Übersetzung feststellen, kontaktieren Sie uns bitte und teilen Sie uns mit, welche Textstelle betroffen ist.
Wir prüfen den Sachverhalt anhand des Originaldokuments und der angefertigten Übersetzung.
Spezialist für beglaubigte Übersetzungen seit 2005
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Zertifizierter Sprachdienstleister
Gerichtlich beeidigte Übersetzer
Beglaubigte Übersetzungen in praktisch allen Sprachen
Erfahrung mit offiziellen Urkunden, Zeugnissen und Gerichtsdokumenten
Prüfung besonderer Anforderungen bei fehlerhaften Dokumenten
Berücksichtigung vorhandener amtlicher Berichtigungen
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Nein, ein gerichtlich beeidigter Übersetzer darf Fehler im Original nicht eigenmächtig berichtigen. Die Übersetzung muss den Inhalt der vorgelegten Vorlage korrekt wiedergeben.
Die fehlerhafte Schreibweise darf nicht ohne Weiteres ersetzt werden. Wenn möglich, sollte die ausstellende Behörde das Originaldokument berichtigen.
Ja. In geeigneten Fällen kann eine klar erkennbare Anmerkung des Übersetzers auf eine Unstimmigkeit im Original hinweisen.
Ein falsches Geburtsdatum im Original darf nicht eigenmächtig durch ein anderes Datum ersetzt werden. Eine amtliche Berichtigung des Ausgangsdokuments kann erforderlich sein.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Ob die Übersetzung für das gewünschte Verfahren ausreicht, hängt von der Art des Fehlers und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
Klären Sie mit der empfangenden Institution, ob zusätzliche Nachweise oder eine erläuternde Anmerkung akzeptiert werden. Die beglaubigte Übersetzung selbst ersetzt keine amtliche Berichtigung.
Bei der Übertragung von Namen aus anderen Schriftsystemen können vorhandene offizielle Dokumente hilfreich sein. Übermitteln Sie uns gegebenenfalls Ihren Reisepass oder andere relevante Nachweise.
Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns die betroffene Textstelle mit. Wir prüfen, ob ein Übersetzungsfehler vorliegt und eine Berichtigung erforderlich ist.
Für die erste Prüfung genügt häufig ein vollständiger Scan oder ein hochwertiges Foto. Ob das Original später benötigt wird, hängt vom Dokument und dem jeweiligen Verfahren ab.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung, aber Ihre Geburtsurkunde, Ihr Zeugnis oder ein anderes offizielles Dokument enthält einen Fehler?
Kitz Global führt seit 2005 beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer in praktisch allen Sprachen durch.
Übermitteln Sie uns Ihr Dokument und weisen Sie uns auf die betreffende Unstimmigkeit hin. Wir prüfen, wie diese bei der Übersetzung berücksichtigt werden kann.