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Werden für eine beglaubigte Übersetzung Originaldokumente benötigt?

Beglaubigte Übersetzung ohne Original – meistens genügt ein Scan oder Foto

Nein, für eine beglaubigte Übersetzung müssen Sie Ihre Originaldokumente in vielen Fällen nicht einsenden. Bei Kitz Global genügt für die Beauftragung häufig ein gut lesbarer Scan, eine PDF-Datei oder ein hochwertiges Foto Ihres Dokuments.

Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert und führt diese durch gerichtlich beeidigte Übersetzer in praktisch allen Sprachen durch.

Ob die Übersetzung auf Grundlage einer digitalen Kopie angefertigt werden kann oder das Original erforderlich ist, hängt vom Dokument und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.

Beglaubigte Übersetzung ohne Original – so funktioniert es

  1. Dokument hochladen

    Fotografieren oder scannen Sie Ihr Dokument und übermitteln Sie es online.

  2. Preis & Lieferzeit erfahren

    Bei geeigneten Dokumenten erfahren Sie direkt online, was Ihre Übersetzung kostet und wann sie fertiggestellt werden kann.

  3. Online bestellen

    Beauftragen und bezahlen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung bequem online.

  4. Übersetzung erhalten

    Sie erhalten Ihre fertige Übersetzung elektronisch und bei Bedarf zusätzlich in physischer Ausfertigung per Post.

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt. Dieser bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Sie wird insbesondere benötigt, wenn offizielle Dokumente bei Behörden, Gerichten, Hochschulen oder anderen Institutionen eingereicht werden.

Wird die Übersetzung anhand einer Kopie angefertigt, kann dies im Beglaubigungsvermerk entsprechend angegeben werden.

Wann reicht eine Kopie für eine beglaubigte Übersetzung?

Für zahlreiche Standarddokumente kann die Übersetzung auf Grundlage einer vollständigen, gut lesbaren digitalen Kopie angefertigt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Geburtsurkunden und Heiratsurkunden

  • Scheidungsurkunden

  • Führungszeugnisse

  • Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise

  • Bachelor- und Masterurkunden

  • Diplome und Hochschulabschlüsse

  • Arbeitszeugnisse

  • Führerscheine

  • Handelsregisterauszüge

Ob die beglaubigte Übersetzung einer Kopie für Ihren konkreten Verwendungszweck akzeptiert wird, sollten Sie gegebenenfalls vorab mit der empfangenden Stelle klären.

In welchen Fällen wird das Original benötigt?

Es gibt Verfahren, bei denen Behörden, Gerichte oder andere Institutionen besondere Anforderungen an die beglaubigte Übersetzung stellen.

Beispielsweise kann verlangt werden, dass der gerichtlich beeidigte Übersetzer das Originaldokument vorgelegt bekommt oder die Übersetzung ausdrücklich auf Grundlage des Originals angefertigt wird.

Das kann unter anderem bei bestimmten Gerichtsverfahren, notariellen Angelegenheiten oder internationalen Behördenverfahren relevant sein.

Wichtig: Die Pflicht, das Original bei einer Behörde vorzulegen, bedeutet nicht automatisch, dass der Übersetzer das Original für die Anfertigung der Übersetzung benötigt. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Anforderungen.

Kann ich meine Dokumente einfach mit dem Handy fotografieren?

Ja. Für viele beglaubigte Übersetzungen reicht ein hochwertiges Smartphone-Foto aus. Sie benötigen dafür keinen professionellen Scanner.

Muss ich Vorder- und Rückseite meines Dokuments übermitteln?

Wenn sich auf der Rückseite Ihres Dokuments Stempel, Siegel, Unterschriften oder andere Einträge befinden, sollten Sie diese ebenfalls übermitteln.

Das gilt insbesondere für Zeugnisse, Urkunden und amtliche Dokumente.

Bei mehrseitigen Dokumenten empfehlen wir, sämtliche relevanten Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufassen.

Beglaubigte Übersetzung einer Kopie – wird sie von Behörden akzeptiert?

Das hängt von der empfangenden Behörde und dem jeweiligen Verfahren ab.

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gegenüber der vorgelegten Ausgangsvorlage. Sie bestätigt jedoch nicht automatisch die Echtheit des Originaldokuments.

Einige Institutionen akzeptieren beglaubigte Übersetzungen, die auf Grundlage einer digitalen Kopie angefertigt wurden. Andere können besondere Anforderungen an die Vorlage des Originals stellen.

Wenn Sie unsicher sind, klären Sie vor der Bestellung, welche Anforderungen für Ihr Verfahren gelten.

Brauche ich für eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich eine beglaubigte Kopie?

Nicht grundsätzlich. Eine beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Eine beglaubigte Kopie bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Original.

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt dagegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Ob Sie zusätzlich eine beglaubigte Kopie benötigen, hängt von den Vorgaben der empfangenden Stelle ab.

Beglaubigte Übersetzung für das Ausland ohne Original

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung eines deutschen Dokuments für die Verwendung im Ausland?

Auch hier kann für die Beauftragung häufig zunächst eine digitale Kopie genügen.

Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen international. Manche ausländischen Behörden oder Institutionen verlangen bestimmte Beglaubigungsformen, eine Apostille oder die Vorlage des Originals.

Teilen Sie uns deshalb möglichst mit, in welchem Land und bei welcher Institution Sie das Dokument einreichen möchten.

Wie schnell ist eine beglaubigte Übersetzung ohne Original fertig?

Wenn Sie Ihre Dokumente digital übermitteln, entfällt in vielen Fällen die Wartezeit für die postalische Einsendung.

Viele kürzere Standarddokumente können bei Kitz Global innerhalb von 24–48 Stunden beglaubigt übersetzt werden.

Die tatsächliche Lieferzeit hängt insbesondere von der Sprache, dem Umfang, der Dokumentart und der Verfügbarkeit des gerichtlich beeidigten Übersetzers ab.

Bei dringenden Aufträgen prüfen wir, ob eine schnellere Expressbearbeitung möglich ist.

Warum Kitz Global für beglaubigte Übersetzungen?

  • Spezialist für beglaubigte Übersetzungen seit 2005

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung

  • Zertifizierter Sprachdienstleister

  • Gerichtlich beeidigte Übersetzer

  • Beglaubigte Übersetzungen in praktisch allen Sprachen

  • Für viele Aufträge genügt ein Scan oder hochwertiges Foto

  • Einfache Online-Bestellung ohne persönlichen Termin

  • Express-Service – viele Standarddokumente innerhalb von 24–48 Stunden

  • Elektronische Übermittlung und bei Bedarf postalische Lieferung

  • Persönliche Beratung

  • Vertrauliche und sichere Behandlung Ihrer Dokumente

Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung ohne Original

Kann ich eine beglaubigte Übersetzung ohne Original bestellen?

Ja. Für viele Aufträge genügt zunächst ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder ein hochwertiges Foto. Ob die empfangende Stelle besondere Anforderungen stellt, sollte im Einzelfall geklärt werden.

Ist eine beglaubigte Übersetzung von einem Scan gültig?

Ein gerichtlich beeidigter Übersetzer kann eine Übersetzung auf Grundlage einer digitalen Kopie anfertigen und beglaubigen. Ob diese Form im konkreten Verfahren akzeptiert wird, entscheidet die empfangende Stelle.

Muss ich meine Geburtsurkunde im Original einsenden?

In vielen Fällen nicht. Für die Beauftragung reicht häufig ein gut lesbarer Scan oder ein hochwertiges Foto Ihrer Geburtsurkunde.

Kann ich meine Heiratsurkunde ohne Original übersetzen lassen?

Ja. Viele Heiratsurkunden können auf Grundlage einer digitalen Kopie beglaubigt übersetzt werden. Maßgeblich sind die Anforderungen der empfangenden Stelle.

Brauche ich für Zeugnisse und Diplome das Original?

Für die Beauftragung genügt häufig ein vollständiger Scan. Hochschulen, Behörden oder Anerkennungsstellen können jedoch besondere Anforderungen an die Vorlage der Originaldokumente stellen.

Muss ich meine Dokumente per Post schicken?

Nicht grundsätzlich. Viele beglaubigte Übersetzungen können vollständig online beauftragt werden. Falls das Original erforderlich ist, klären wir das im Rahmen der Auftragsprüfung.

Bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung im Original per Post?

Wenn Sie eine physische Ausfertigung benötigen, kann diese zusätzlich zur elektronischen Übermittlung per Post versendet werden.

Kann ich mehrere Dokumente gleichzeitig übermitteln?

Ja. Sie können mehrere Dokumente gemeinsam hochladen. Achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig und gut lesbar sind.

Beglaubigte Übersetzung ohne Original online bestellen

Sie möchten Ihre Dokumente beglaubigt übersetzen lassen, ohne die Originale vorab per Post zu versenden?

Bei Kitz Global können Sie viele beglaubigte Übersetzungen bequem online beauftragen. Häufig genügt dafür ein vollständiger Scan oder ein hochwertiges Foto.

Kitz Global führt seit 2005 beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer in praktisch allen Sprachen durch.

Dokument hochladen → Preis & Lieferzeit erfahren → online bestellen → beglaubigte Übersetzung erhalten

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