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Ja, Schulnoten können übersetzt werden. Wenn Sie Ihr Schulzeugnis, Maturazeugnis, Abiturzeugnis oder einen anderen Bildungsnachweis im Ausland vorlegen möchten, kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Dabei werden nicht nur die Fächer und Zeugnisinhalte, sondern auch die Noten und gegebenenfalls die Erläuterungen zum jeweiligen Notensystem berücksichtigt.
Kitz Global führt seit 2005 beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer in praktisch allen Sprachen durch.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der Übersetzung von Schulnoten und ihrer Umrechnung in ein anderes Notensystem. Eine beglaubigte Übersetzung gibt die Noten des Originalzeugnisses korrekt wieder. Eine offizielle Notenumrechnung oder die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses ist hingegen Aufgabe der jeweils zuständigen Stelle.
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Sie erhalten Ihre Übersetzung elektronisch und bei Bedarf zusätzlich als physische Ausfertigung per Post.
Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt. Dieser bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für offizielle Dokumente benötigt, die bei Behörden, Hochschulen, Schulen, Anerkennungsstellen oder Arbeitgebern eingereicht werden.
Bei Schulzeugnissen umfasst die Übersetzung die relevanten Inhalte des Dokuments, einschließlich der Fächerbezeichnungen, Noten, Bewertungen und vorhandenen Erläuterungen.
Kitz Global übersetzt Schulzeugnisse und andere Bildungsnachweise aus zahlreichen Ländern und unterschiedlichen Bildungssystemen.
Dazu gehören unter anderem:
Schulnoten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
britische und amerikanische Schulnoten
französische, italienische und spanische Notensysteme
Schulnoten aus osteuropäischen Ländern
Noten aus arabischsprachigen Ländern
Schulnoten aus asiatischen Bildungssystemen
Punktesysteme und prozentuale Bewertungen
verbale Beurteilungen und Leistungsbeschreibungen
Die Noten werden entsprechend dem Originaldokument wiedergegeben. Soweit das Zeugnis eine Erklärung des Notensystems enthält, wird diese ebenfalls übersetzt.
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist nicht mit einer offiziellen Notenumrechnung gleichzusetzen.
Die Notenskalen unterscheiden sich international teilweise erheblich. Während beispielsweise in Deutschland und Österreich die Note 1 üblicherweise die beste Bewertung darstellt, verwenden andere Länder höhere Zahlen, Buchstaben oder Punktesysteme für die besten Leistungen.
Eine eigenmächtige Umrechnung durch den Übersetzer könnte die ursprüngliche Aussage des Zeugnisses verändern.
Deshalb werden die Originalnoten grundsätzlich beibehalten. Die zuständige Hochschule, Schule oder Anerkennungsstelle entscheidet, ob und nach welcher Methode eine Umrechnung erforderlich ist.
Schulnoten haben nicht in jedem Land dieselbe Bedeutung. Die folgende Übersicht zeigt einige verbreitete Notenskalen.
Land | Typisches Notensystem | Beste Bewertung |
|---|---|---|
Deutschland | 1 bis 6 | 1 |
Österreich | 1 bis 5 | 1 |
Schweiz | 1 bis 6 | 6 |
Frankreich | 0 bis 20 | 20 |
Italien | 1 bis 10 in vielen Schulen | 10 |
USA | Buchstabennoten A bis F | A |
Vereinigtes Königreich | Je nach Schulabschluss unterschiedliche Skalen | Abhängig vom Abschluss |
Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung. Innerhalb eines Landes können je nach Schulart, Abschluss und Zeitraum unterschiedliche Bewertungssysteme gelten.
Die genaue Bedeutung einer Note ergibt sich daher aus dem jeweiligen Bildungssystem und gegebenenfalls aus der Notenlegende des Zeugnisses.
Ja. Neben numerischen Noten können auch verbale Leistungsbeurteilungen übersetzt werden.
Dazu gehören beispielsweise Formulierungen wie „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“ oder „Nicht genügend“.
Bei der Übersetzung wird die Bedeutung im jeweiligen Bildungssystem berücksichtigt. Eine übersetzte Notenbeschreibung stellt jedoch keine offizielle Gleichsetzung mit einer bestimmten Note des Ziellandes dar.
Enthält das Zeugnis eine Notenlegende, sollte diese vollständig mitübermittelt werden.
Spezialist für beglaubigte Übersetzungen seit 2005
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