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Sie benötigen eine Übersetzung vom Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in Deutschland, Österreich oder im Ausland?
Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und amtlichen Dokumenten spezialisiert. Wir übersetzen ausländische Ehefähigkeitszeugnisse aus zahlreichen Sprachen ins Deutsche sowie deutsche und österreichische Dokumente für die Eheschließung im Ausland.
Für die Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde wird häufig eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer verlangt.
Für viele Dokumente genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto. Standarddokumente können häufig innerhalb von 24–48 Stunden bearbeitet werden.
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Dokument hochladen – vollständig als PDF, Scan oder gut lesbares Foto.
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Beglaubigte Übersetzung bestellen – bequem online beauftragen.
Übersetzung erhalten – elektronisch und auf Wunsch zusätzlich als unterschriebene und gestempelte Papierausfertigung per Post.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird.
Der Übersetzer versieht die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk sowie seinem Stempel und seiner Unterschrift.
Bei einem Ehefähigkeitszeugnis werden alle relevanten Angaben des Dokuments berücksichtigt, beispielsweise:
Vor- und Familienname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Wohnsitz
Familienstand
Angaben zum zukünftigen Ehepartner
ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Registrierungsnummern
Stempel und Siegel
Unterschriften
handschriftliche Einträge
amtliche Vermerke
gegebenenfalls Apostillen
Welche Form der Übersetzung und welche weiteren Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind, entscheidet das zuständige Standesamt beziehungsweise die zuständige Behörde im Zielland.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein amtlicher Nachweis darüber, dass nach dem Recht des ausstellenden Staates kein bekanntes Ehehindernis für die beabsichtigte Eheschließung besteht.
Es kann insbesondere bei internationalen Eheschließungen eine wichtige Rolle spielen.
Die konkrete Form des Dokuments unterscheidet sich von Land zu Land. Auch die Bezeichnung kann unterschiedlich sein.
Je nach Staat können Dokumente beispielsweise Informationen über:
Identität
Familienstand
frühere Ehen
Scheidungen
Verwitwung
Ehefähigkeit
enthalten.
Wichtig ist deshalb, nicht allein anhand der deutschen Bezeichnung davon auszugehen, dass ein ausländisches Dokument rechtlich exakt einem deutschen Ehefähigkeitszeugnis entspricht.
Das zuständige Standesamt entscheidet, welche ausländischen Nachweise für das jeweilige Verfahren akzeptiert werden.
Eine beglaubigte Übersetzung kann insbesondere erforderlich sein bei:
Eheschließung in Deutschland
Eheschließung in Österreich
Eheschließung im Ausland
binationaler Eheschließung
Vorlage beim Standesamt
Vorlage bei einer ausländischen Personenstandsbehörde
konsularischen Verfahren
bestimmten Aufenthalts- und Familienverfahren
Wurde das Ehefähigkeitszeugnis in einer Fremdsprache ausgestellt, kann die zuständige Stelle eine beglaubigte deutsche Übersetzung verlangen.
Umgekehrt kann bei einer Eheschließung im Ausland eine Übersetzung deutscher oder österreichischer Dokumente in die jeweilige Landessprache erforderlich sein.
Wer in Deutschland oder Österreich heiraten möchte und ausländische Personenstandsdokumente vorlegen muss, benötigt häufig beglaubigte Übersetzungen.
Kitz Global übersetzt Ehefähigkeitszeugnisse und vergleichbare Dokumente aus zahlreichen Sprachen ins Deutsche.
Dabei werden auch:
Stempel
Siegel
behördliche Vermerke
Unterschriften
Registrierungsangaben
entsprechend berücksichtigt.
Da sich die Dokumentensysteme international unterscheiden, sollte das Dokument immer vollständig zur Prüfung übermittelt werden.
Das Standesamt prüft vor einer Eheschließung, welche Dokumente von den zukünftigen Ehepartnern vorzulegen sind.
Bei internationalen Eheschließungen können neben einem Ehefähigkeitszeugnis beispielsweise benötigt werden:
Geburtsurkunde
Reisepass
Meldebescheinigung
Ledigkeitsbescheinigung
Familienstandsbescheinigung
Scheidungsurteil
Rechtskraftnachweis
Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
Namensänderungsnachweis
Fremdsprachige Dokumente müssen je nach Vorgabe des Standesamts beglaubigt übersetzt werden.
Da die erforderlichen Unterlagen vom Herkunftsland und der persönlichen Situation abhängen, empfiehlt es sich, vor der Übersetzung die konkrete Dokumentenliste des zuständigen Standesamts einzuholen.
Kitz Global bietet beglaubigte Übersetzungen von Ehefähigkeitszeugnissen und weiteren Heiratsdokumenten in zahlreichen Sprachkombinationen.
Besonders häufig übersetzen wir aus und in:
Englisch - Französisch - Italienisch
Niederländisch - Spanisch - Portugiesisch
Russisch - Polnisch - Tschechisch
Ungarisch - Rumänisch - Bulgarisch
Arabisch - Chinesisch - Japanisch
Griechisch - Türkisch - Serbisch
Bosnisch - Kroatisch - Slowakisch
Ukrainisch - Thailändisch - Persisch
Dänisch - Schwedisch - Norwegisch
Albanisch - Amharisch - Armenisch
Slowenisch - Mazedonisch und noch viel mehr Sprachen...
Bei einer Eheschließung in Deutschland können für ausländische Staatsangehörige besondere Dokumentenanforderungen gelten.
Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird und welche ausländischen Dokumente anerkannt werden, hängt unter anderem ab von:
Staatsangehörigkeit
Familienstand
früheren Ehen
Herkunftsland der Dokumente
Art der verfügbaren Personenstandsurkunden
Wenn ein ausländisches Ehefähigkeitszeugnis oder ein vergleichbarer Nachweis eingereicht wird, kann eine beglaubigte deutsche Übersetzung erforderlich sein.
Die Entscheidung über die erforderlichen Dokumente und deren Anerkennung trifft das zuständige Standesamt.
Wer im Ausland heiraten möchte, benötigt häufig verschiedene deutsche oder österreichische Personenstandsdokumente.
Je nach Zielland können dazu gehören:
Ehefähigkeitszeugnis
Geburtsurkunde
Meldebescheinigung
Ledigkeitsnachweis
Scheidungsurteil
Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
Reisepasskopien
weitere behördliche Bescheinigungen
Diese Dokumente müssen gegebenenfalls in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden.
Kitz Global bietet beglaubigte Übersetzungen in zahlreiche Sprachen.
Bevor Sie die Übersetzung bestellen, sollten Sie bei der zuständigen ausländischen Behörde beziehungsweise dem Standesamt klären, welche Form der Übersetzung akzeptiert wird und ob zusätzliche Formalitäten erforderlich sind.
Spezialist für beglaubigte Übersetzungen seit 2005
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
ISO-zertifizierter Sprachdienstleister
Gerichtlich beeidigte Übersetzer
Erfahrung mit internationalen Personenstandsurkunden
Übersetzungen in zahlreichen Sprachen
Erfahrung mit Dokumenten für Standesämter
Berücksichtigung von Stempeln, Siegeln und amtlichen Vermerken
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