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Übersetzungsbüro für Persisch

Beglaubigte Übersetzungen & Fachübersetzungen

Sie suchen ein Übersetzungsbüro für Persisch und benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente?

Kitz Global ist seit 2005 auf professionelle und beglaubigte Übersetzungen spezialisiert. Einen besonderen Schwerpunkt bilden beglaubigte Übersetzungen Persisch–Deutsch und Deutsch–Persisch für Behörden, Standesämter, Gerichte, Universitäten, Anerkennungsstellen, Arbeitgeber, Unternehmen und andere offizielle Institutionen.

Persisch wird häufig auch als Farsi bezeichnet. Besonders häufig übersetzen wir Dokumente aus dem Iran, darunter iranische Personenstandsdokumente, Geburtsurkunden beziehungsweise Shenasnameh, Heirats- und Scheidungsdokumente, Führungszeugnisse, Schulzeugnisse, Universitätsdiplome, Gerichtsdokumente, Vollmachten und Unternehmensunterlagen.

Persisch wird jedoch nicht ausschließlich im Iran verwendet. Auch Dokumente aus anderen Ländern können persischsprachige Inhalte enthalten. Herkunftsland und ausstellende Behörde sind für die korrekte Einordnung eines Dokuments deshalb besonders wichtig.

Für viele Dokumente genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto. Viele Standarddokumente können innerhalb von 24–48 Stunden bearbeitet werden.

Übersetzungsbüro Persisch – so funktioniert die Online-Bestellung

  1. Dokument hochladen – als PDF, Scan oder gut lesbares Foto.

  2. Preis & Lieferzeit erfahren – bei geeigneten Standarddokumenten direkt online.

  3. Übersetzung bestellen – professionell oder, falls erforderlich, beglaubigt.

  4. Übersetzung erhalten – elektronisch und bei beglaubigten Übersetzungen auf Wunsch zusätzlich als unterschriebene und gestempelte Papierausfertigung per Post.

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird.

Der gerichtlich beeidigte Übersetzer versieht die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk sowie seinem Stempel und seiner Unterschrift. Damit bestätigt er, dass die Übersetzung das vorgelegte Ausgangsdokument vollständig und richtig wiedergibt.

Dabei werden auch relevante Bestandteile des persischen beziehungsweise deutschen Ausgangsdokuments berücksichtigt, beispielsweise:

  • Stempel

  • Siegel

  • Unterschriften

  • handschriftliche Einträge

  • Aktenzeichen

  • Registrierungsnummern

  • amtliche Vermerke

  • Beglaubigungsvermerke

  • gegebenenfalls vorhandene Überbeglaubigungen oder Legalisationen

Beglaubigte Übersetzungen Persisch–Deutsch beziehungsweise Deutsch–Persisch werden insbesondere benötigt, wenn Dokumente bei Behörden, Standesämtern, Gerichten, Universitäten oder anderen offiziellen Institutionen eingereicht werden.

Welche Form der Übersetzung und welche weiteren Formalitäten im konkreten Verfahren erforderlich sind, entscheidet die empfangende Behörde oder Institution.

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung Persisch–Deutsch?

Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Persischen ins Deutsche wird häufig benötigt, wenn persischsprachige Dokumente bei einer deutschen oder österreichischen Behörde beziehungsweise Institution eingereicht werden.

Typische Empfänger sind:

  • Standesämter

  • Ausländerbehörden

  • Einbürgerungsstellen

  • Gerichte

  • Universitäten und Hochschulen

  • Anerkennungsstellen

  • Arbeitgeber

  • Notare

  • Banken

  • Versicherungen

  • weitere Behörden

Besonders häufig werden iranische Personenstandsdokumente, Zeugnisse, Diplome, Gerichtsdokumente und berufliche Nachweise beglaubigt ins Deutsche übersetzt.

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung Deutsch–Persisch?

Auch deutsche und österreichische Dokumente werden ins Persische übersetzt.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Eheschließung

  • Personenstandsverfahren

  • Studium

  • berufliche Angelegenheiten

  • Unternehmensangelegenheiten

  • Immobiliengeschäfte

  • Erbschaftsangelegenheiten

  • Bankgeschäfte

  • Gerichtsverfahren

Bei Dokumenten für iranische oder andere ausländische Behörden sollte vor der Bestellung geprüft werden, welche Form der Übersetzung, Beglaubigung oder Legalisation verlangt wird.

Persisch oder Farsi – gibt es einen Unterschied?

Persisch ist die deutsche Bezeichnung der Sprache, während Farsi (فارسی) die persische Eigenbezeichnung ist.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig synonym verwendet.

Für eine deutschsprachige Webseite ist „Persisch“ die übliche Sprachbezeichnung. Da viele Kunden jedoch nach Begriffen wie Farsi Übersetzung, Farsi Deutsch Übersetzer oder beglaubigte Übersetzung Farsi suchen, ist auch dieser Begriff relevant.

Kitz Global übersetzt sowohl Persisch–Deutsch als auch Deutsch–Persisch.

Welche Dokumente übersetzt unser Übersetzungsbüro Persisch?

Kitz Global übersetzt persönliche, amtliche, akademische, juristische und geschäftliche Dokumente zwischen Persisch und Deutsch.

Besonders häufig übersetzen wir:

  • Shenasnameh

  • Geburts- und Personenstandsnachweise

  • Heiratsurkunden

  • Scheidungsurkunden

  • Scheidungsurteile

  • Sterbeurkunden

  • Familienstandsnachweise

  • Führungszeugnisse

  • Identitätsdokumente

  • Führerscheine

  • Schulzeugnisse

  • Abschlusszeugnisse

  • Universitätsdiplome

  • Notenübersichten

  • Ausbildungsnachweise

  • Arbeitszeugnisse

  • Berufszulassungen

  • Gerichtsurteile

  • Gerichtsbeschlüsse

  • Verträge

  • Vollmachten

  • notarielle Dokumente

  • Testamente

  • Erbschaftsdokumente

  • Immobilienunterlagen

  • Unternehmensdokumente

  • Registerunterlagen

Iranische Shenasnameh übersetzen – شناسنامه

Eines der wichtigsten iranischen Personenstandsdokumente ist die Shenasnameh (شناسنامه).

Sie wird häufig vereinfacht als iranische Geburtsurkunde bezeichnet, ihre Funktion und ihr Informationsgehalt gehen jedoch über eine deutsche oder österreichische Geburtsurkunde hinaus.

Je nach Dokument und Eintragungen kann eine Shenasnameh Informationen enthalten zu:

  • Name

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • Eltern

  • Personenstand

  • Eheschließung

  • Kindern

  • Scheidung

  • weiteren Personenstandsereignissen

Eine beglaubigte Übersetzung der Shenasnameh kann beispielsweise benötigt werden für:

  • Standesamt

  • Eheschließung

  • Aufenthalt

  • Familiennachzug

  • Einbürgerung

  • Personenstandsverfahren

  • Erbschaftsangelegenheiten

Die Shenasnameh wird entsprechend ihrem tatsächlichen Inhalt übersetzt und nicht pauschal mit einer deutschen Urkundenart gleichgesetzt.

Ehevertrag und Mahriyeh in iranischen Heiratsdokumenten

Iranische Heiratsdokumente können Regelungen enthalten, die im deutschen oder österreichischen Personenstandsrecht keine unmittelbar identische Entsprechung besitzen.

Dazu kann beispielsweise die Mahriyeh (مهریه) gehören, eine im Zusammenhang mit der Eheschließung vereinbarte vermögensrechtliche Verpflichtung.

Solche Inhalte werden in einer Übersetzung fachgerecht wiedergegeben und nicht einfach durch einen vermeintlich identischen deutschen Rechtsbegriff ersetzt.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen entscheidet das zuständige Gericht über die rechtliche Bedeutung und Wirkung entsprechender Regelungen.

Iranischen Führerschein übersetzen

Iranische Führerscheine können für verschiedene behördliche Verfahren ins Deutsche übersetzt werden.

Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

  • Name

  • Führerscheinnummer

  • Geburtsdatum

  • Ausstellungsdatum

  • Gültigkeitsdauer

  • Fahrerlaubnisklassen

  • amtliche Vermerke

Der Iran ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Ob für die Verwendung oder Umschreibung eines iranischen Führerscheins eine Übersetzung benötigt wird, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Iranische Universitätsdiplome übersetzen

Iranische Hochschuldokumente werden regelmäßig für Studium und berufliche Anerkennung in Deutschland und Österreich benötigt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Bachelorurkunden

  • Masterurkunden

  • Hochschuldiplome

  • Promotionsurkunden

  • Studiennachweise

  • Notenübersichten

  • Fächerübersichten

  • Studienbescheinigungen

  • Abschlussbescheinigungen

Welche Dokumente beglaubigt übersetzt werden müssen, entscheidet die jeweilige Hochschule beziehungsweise Anerkennungsstelle.

Übersetzungsbüro Persisch für Behörden

Persischsprachige Dokumente werden regelmäßig bei deutschen und österreichischen Behörden eingereicht.

Typische Verfahren sind:

  • Aufenthalt

  • Familiennachzug

  • Einbürgerung

  • Eheschließung

  • Personenstandsangelegenheiten

  • berufliche Anerkennung

  • Anerkennung von Bildungsabschlüssen

  • Gerichtsverfahren

  • Erbschaftsangelegenheiten

Wenn Ihnen die Behörde konkrete Anforderungen genannt hat, sollten Sie diese gemeinsam mit Ihren Dokumenten übermitteln.

Persische Namen richtig ins Deutsche übertragen

Bei persischen Namen können verschiedene lateinische Schreibweisen auftreten.

Ein persischer Name kann beispielsweise in:

  • iranischem Reisepass

  • deutschem Aufenthaltstitel

  • Geburtsdokumenten

  • Hochschuldokumenten

  • älteren Übersetzungen

unterschiedlich geschrieben sein.

Für amtliche Verfahren sollte nach Möglichkeit eine bereits offiziell verwendete lateinische Schreibweise berücksichtigt werden.

Wenn ein Reisepass vorhanden ist, empfiehlt es sich, diesen als Referenz gemeinsam mit dem zu übersetzenden Dokument zu übermitteln.

Dokumente aus Afghanistan auf Persisch

Auch in Afghanistan wird eine Variante des Persischen verwendet: Dari.

Dari und iranisches Persisch sind eng miteinander verwandt, jedoch nicht in jeder Hinsicht identisch.

Bei afghanischen Dokumenten müssen außerdem die afghanischen Behördenstrukturen und Dokumentarten berücksichtigt werden.

Ein afghanisches Dokument sollte deshalb nicht allein aufgrund der persischen Sprache wie ein iranisches Dokument behandelt werden.

Herkunftsland und ausstellende Behörde sind für die Übersetzung entscheidend.

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Warum Kitz Global als Übersetzungsbüro für Persisch?

  • Spezialist für professionelle und beglaubigte Übersetzungen seit 2005

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung

  • ISO-zertifizierter Sprachdienstleister

  • Gerichtlich beeidigte Übersetzer

  • Persisch–Deutsch und Deutsch–Persisch

  • Erfahrung mit iranischen Personenstandsdokumenten

  • Erfahrung mit Shenasnameh und iranischen Heiratsdokumenten

  • Erfahrung mit iranischen Schul- und Hochschuldokumenten

  • Erfahrung mit juristischen und geschäftlichen Dokumenten

  • Erfahrung mit persischer Schrift und unterschiedlichen Namensschreibweisen

  • Erfahrung mit dem iranischen Kalender und persischen Datumsangaben

  • Übersetzungen für Behörden, Gerichte und Standesämter

  • Für viele Aufträge genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto

  • Viele Standarddokumente innerhalb von 24–48 Stunden

  • Express-Service nach Verfügbarkeit

  • Elektronische Übermittlung der fertigen Übersetzung

  • Beglaubigte Papierausfertigung auf Wunsch per Post

  • Persönliche Beratung

  • Vertrauliche Behandlung Ihrer Dokumente

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