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Sie suchen ein Übersetzungsbüro für Polnisch und benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente?
Kitz Global ist seit 2005 auf professionelle und beglaubigte Übersetzungen spezialisiert. Einen besonderen Schwerpunkt bilden beglaubigte Übersetzungen Polnisch–Deutsch und Deutsch–Polnisch für Behörden, Standesämter, Gerichte, Universitäten, Anerkennungsstellen, Unternehmen und andere offizielle Institutionen.
Wir übersetzen unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse, Zeugnisse, Diplome, Gerichtsdokumente, Verträge, Grundbuch- und Unternehmensunterlagen aus Polen.
Für viele Dokumente genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto. Viele Standarddokumente können innerhalb von 24–48 Stunden bearbeitet werden.
Dokument hochladen – als PDF, Scan oder gut lesbares Foto.
Preis & Lieferzeit erfahren – bei geeigneten Standarddokumenten direkt online.
Übersetzung bestellen – professionell oder, falls erforderlich, beglaubigt.
Übersetzung erhalten – elektronisch und bei beglaubigten Übersetzungen auf Wunsch zusätzlich als unterschriebene und gestempelte Papierausfertigung per Post.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird.
Der gerichtlich beeidigte Übersetzer versieht die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk sowie seinem Stempel und seiner Unterschrift. Damit bestätigt er, dass die Übersetzung das vorgelegte Ausgangsdokument vollständig und richtig wiedergibt.
Dabei werden auch relevante Bestandteile des polnischen beziehungsweise deutschen Ausgangsdokuments berücksichtigt, beispielsweise:
Stempel
Siegel
Unterschriften
handschriftliche Einträge
Aktenzeichen
Registrierungsnummern
amtliche Vermerke
Beglaubigungsvermerke
gegebenenfalls Apostillen
Beglaubigte Übersetzungen Polnisch–Deutsch beziehungsweise Deutsch–Polnisch werden insbesondere benötigt, wenn Dokumente bei Behörden, Standesämtern, Gerichten, Universitäten oder anderen offiziellen Institutionen eingereicht werden.
Welche Form der Übersetzung im konkreten Verfahren erforderlich ist, entscheidet die empfangende Behörde oder Institution.
Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Polnischen ins Deutsche wird häufig benötigt, wenn polnische Dokumente bei einer deutschen oder österreichischen Behörde beziehungsweise Institution eingereicht werden.
Typische Empfänger sind:
Standesämter
Gerichte
Universitäten und Hochschulen
Anerkennungsstellen
Register
Notare
Banken
Versicherungen
Arbeitgeber
weitere Behörden und öffentliche Stellen
Besonders häufig werden polnische Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Gerichtsdokumente und berufliche Nachweise beglaubigt ins Deutsche übersetzt.
Auch deutsche und österreichische Dokumente werden regelmäßig ins Polnische übersetzt.
Typische Anwendungsfälle sind:
Eheschließung in Polen
Personenstandsverfahren
Studium
berufliche Anerkennung
Arbeitsaufnahme
Immobiliengeschäfte
Erbschaftsangelegenheiten
Unternehmensgründung
Bankgeschäfte
Gerichtsverfahren
Bei Dokumenten für polnische Behörden oder andere offizielle Institutionen sollte vor der Bestellung geprüft werden, welche Form der Übersetzung akzeptiert wird.
Kitz Global übersetzt persönliche, amtliche, akademische, juristische und geschäftliche Dokumente zwischen Polnisch und Deutsch.
Besonders häufig übersetzen wir:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
Ledigkeitsbescheinigungen
Familienstandsbescheinigungen
Ehefähigkeitszeugnisse
Scheidungsurteile
Führungszeugnisse
Führerscheine
Meldebescheinigungen
Schulzeugnisse
Maturazeugnisse
Abschlusszeugnisse
Universitätsdiplome
Notenübersichten
Ausbildungsnachweise
Arbeitszeugnisse
Gerichtsurteile
Gerichtsbeschlüsse
Verträge
Vollmachten
notarielle Urkunden
Testamente
Erbschaftsdokumente
Grundbuchauszüge
Handelsregisterauszüge
Unternehmensdokumente
Gesellschaftsverträge
Ob eine professionelle oder eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab.
Juristische Dokumente erfordern eine besonders präzise und konsistente Terminologie.
Kitz Global übersetzt unter anderem:
Gerichtsurteile
Gerichtsbeschlüsse
Scheidungsurteile
Klageschriften
gerichtliche Bescheinigungen
Vollmachten
Nachlassdokumente
notarielle Urkunden
Für die Vorlage bei Gerichten oder Behörden kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Polnische Verträge werden regelmäßig im privaten und internationalen Geschäftsverkehr übersetzt.
Wir übersetzen beispielsweise:
Kaufverträge
Immobilienkaufverträge
Arbeitsverträge
Gesellschaftsverträge
Lieferverträge
Vertriebsverträge
Lizenzverträge
Mietverträge
Darlehensverträge
Kooperationsverträge
Geheimhaltungsvereinbarungen
Für geschäftliche Informationszwecke genügt häufig eine professionelle Fachübersetzung.
Wird ein Vertrag bei einer Behörde, einem Gericht, Notar oder Register eingereicht, kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Kitz Global übersetzt unter anderem:
KRS-Auszüge
Unternehmensbescheinigungen
Gesellschaftsverträge
Satzungen
Gründungsdokumente
Vollmachten
Gesellschafterbeschlüsse
Geschäftsführungsunterlagen
Verträge
Polnische Rechtsformen wie sp. z o.o. oder S.A. werden nicht automatisch mit vermeintlich identischen deutschen oder österreichischen Gesellschaftsformen gleichgesetzt.
Der jeweilige rechtliche Kontext wird bei der Übersetzung berücksichtigt.
Polnische Dokumente werden regelmäßig bei deutschen und österreichischen Behörden eingereicht.
Typische Verfahren sind:
Eheschließung
Personenstandsangelegenheiten
Staatsangehörigkeitsverfahren
berufliche Anerkennung
Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Registerverfahren
Gerichtsverfahren
Wenn Ihnen die Behörde konkrete Anforderungen genannt hat, sollten Sie diese gemeinsam mit Ihren Dokumenten übermitteln.
Bei internationalen Personenstandsangelegenheiten können Standesämter beglaubigte Übersetzungen polnischer Urkunden verlangen.
Typische Dokumente sind:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Familienstandsbescheinigungen
Ledigkeitsnachweise
Ehefähigkeitsnachweise
Scheidungsurteile
Sterbeurkunden
Namensänderungsnachweise
Welche Dokumente und welche Form der Übersetzung erforderlich sind, entscheidet das zuständige Standesamt.
Deutsche und österreichische Dokumente werden regelmäßig für die Verwendung in Polen übersetzt.
Besonders häufig betrifft dies:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Ehefähigkeitszeugnisse
Scheidungsurteile
Sterbeurkunden
Zeugnisse
Diplome
Arbeitsunterlagen
Vollmachten
Verträge
Unternehmensdokumente
Immobilienunterlagen
Erbschaftsdokumente
Vor der Bestellung sollte bei offiziellen Verfahren geklärt werden, welche Form der Übersetzung die polnische Behörde, das Gericht, der Notar oder eine andere empfangende Institution verlangt.
Für die meisten Übersetzungsaufträge müssen Sie das Original nicht vorab einsenden.
In vielen Fällen genügt:
vollständiger Scan
hochwertiges Foto
Wichtig ist, dass alle Seiten vollständig und gut lesbar sind.
Stempel, Siegel, Unterschriften, Rückseiten und handschriftliche Vermerke sollten ebenfalls sichtbar sein.
Spezialist für professionelle und beglaubigte Übersetzungen seit 2005
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
ISO-zertifizierter Sprachdienstleister
Gerichtlich beeidigte Übersetzer
Polnisch–Deutsch und Deutsch–Polnisch
Erfahrung mit polnischen Urkunden und amtlichen Dokumenten
Erfahrung mit Zeugnissen und akademischen Unterlagen
Erfahrung mit juristischen und geschäftlichen Dokumenten
Erfahrung mit Grundbuch- und Immobilienunterlagen
Erfahrung mit KRS- und Unternehmensdokumenten
Übersetzungen für Behörden, Gerichte und Standesämter
Für viele Aufträge genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto
Viele Standarddokumente innerhalb von 24–48 Stunden
Express-Service nach Verfügbarkeit
Elektronische Übermittlung der fertigen Übersetzung
Beglaubigte Papierausfertigung auf Wunsch per Post
Persönliche Beratung
Vertrauliche Behandlung Ihrer Dokumente
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