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Sie möchten ausländische Dokumente bei einer Behörde, einem Standesamt, einer Universität oder einem Gericht einreichen und fragen sich: Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?
Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, hängt vor allem davon ab, welches Dokument Sie vorlegen, wofür Sie es benötigen und welche Anforderungen die empfangende Institution stellt.
Besonders häufig werden beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteilen, Führungszeugnissen, Schulzeugnissen, Diplomen und anderen amtlichen Dokumenten verlangt.
Kitz Global ist seit 2005 auf professionelle und beglaubigte Übersetzungen spezialisiert. Als ISO-zertifizierter Sprachdienstleister übersetzen wir Dokumente in allen Sprachen. Beglaubigte Übersetzungen werden von gerichtlich beeidigten Übersetzern angefertigt und bestätigt.
Für viele Aufträge genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto. Viele Standarddokumente können innerhalb von 24–48 Stunden bearbeitet werden.
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig verlangt, wenn ein fremdsprachiges Dokument als offizieller Nachweis verwendet werden soll.
Die folgende Übersicht zeigt typische Dokumente und Verwendungszwecke.
| Dokument | Wann wird häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt? |
|---|---|
| Geburtsurkunde | Standesamt, Eheschließung, Einbürgerung, Familiennachzug |
| Heiratsurkunde | Personenstandsverfahren, Namensänderung, Familiennachzug |
| Scheidungsurteil | Erneute Eheschließung, Standesamt, familienrechtliche Verfahren |
| Sterbeurkunde | Erbschaft, Nachlassverfahren, Versicherungen |
| Ehefähigkeitszeugnis | Eheschließung im Ausland |
| Ledigkeitsbescheinigung | Eheschließung, Personenstandsverfahren |
| Führungszeugnis | Berufliche Zulassung, Behördenverfahren |
| Schulzeugnis | Studium, Ausbildung, Anerkennung |
| Abitur- oder Maturazeugnis | Hochschulbewerbung, Anerkennung |
| Universitätsdiplom | Berufliche Anerkennung, Studium, Behörden |
| Ausbildungsnachweis | Anerkennung einer Berufsqualifikation |
| Führerschein | Bestimmte behördliche Verfahren und Umschreibungen |
| Gerichtsurteil | Gerichts- und Behördenverfahren |
| Vollmacht | Notarielle, gerichtliche oder behördliche Verfahren |
| Handelsregisterauszug | Unternehmensgründung, Banken, Registerverfahren |
| Firmenbuchauszug | Internationale Unternehmensangelegenheiten |
| Vertrag | Gericht, Notar, Behörde oder Register |
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird.
Der gerichtlich beeidigte Übersetzer versieht die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk sowie seinem Stempel und seiner Unterschrift.
Dabei werden auch relevante Bestandteile des Ausgangsdokuments berücksichtigt, beispielsweise:
Amtliche Stempel und Siegel
Unterschriften
Handschriftliche Einträge
Aktenzeichen
Registrierungsnummern
Randvermerke
Amtliche Anmerkungen
Vorhandene Beglaubigungsvermerke
Die beglaubigte Übersetzung dient dazu, den Inhalt eines fremdsprachigen Dokuments für die empfangende Institution nachvollziehbar und verlässlich wiederzugeben.
Sie bestätigt jedoch nicht automatisch die Echtheit des Ausgangsdokuments oder die rechtliche Anerkennung eines ausländischen Abschlusses beziehungsweise einer ausländischen Entscheidung.
Nein. Nicht jedes ausländische Dokument benötigt eine beglaubigte Übersetzung.
Bei privaten oder geschäftlichen Zwecken genügt häufig eine professionelle Fachübersetzung.
Eine beglaubigte Übersetzung kann dagegen erforderlich sein, wenn das Dokument beispielsweise bei folgenden Institutionen eingereicht wird:
Standesamt
Gericht
Behörde
Universität
Anerkennungsstelle
Notar
Register
Bank
Versicherung
Auch dort ist eine Beglaubigung nicht automatisch in jedem Fall vorgeschrieben.
Manche Institutionen akzeptieren einfache Übersetzungen, mehrsprachige Urkunden oder Dokumente in bestimmten Fremdsprachen ohne Übersetzung.
Deshalb empfiehlt es sich, vor der Bestellung zu prüfen, welche Anforderungen tatsächlich gelten.
Personenstandsurkunden gehören zu den Dokumenten, für die besonders häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird.
Dazu gehören insbesondere:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
Scheidungsurkunden
Namensänderungsurkunden
Adoptionsurkunden
Familienstandsnachweise
Staatsangehörigkeitsnachweise
Ob eine Übersetzung erforderlich ist, hängt vom Herkunftsland, der Sprache, dem Verwendungszweck und den Anforderungen der empfangenden Institution ab.
Bei Eheschließungen und anderen Personenstandsverfahren werden häufig ausländische Dokumente benötigt.
Dazu können gehören:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil
Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
Ehefähigkeitszeugnis
Ledigkeitsbescheinigung
Familienstandsnachweis
Namensänderungsurkunde
Die erforderlichen Dokumente unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit, Herkunftsland, Familienstand und persönlicher Situation.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor der Bestellung eine konkrete Dokumentenliste vom Standesamt geben. So vermeiden Sie unnötige Übersetzungen.
Bei einem Einbürgerungsverfahren können ausländische Dokumente als Nachweise erforderlich sein.
Dazu gehören je nach Verfahren beispielsweise:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsdokumente
Namensänderungsnachweise
Personenstandsdokumente
Führungszeugnisse
Weitere behördliche Bescheinigungen
Nicht jedes Dokument muss in jedem Verfahren beglaubigt übersetzt werden.
Die zuständige Einbürgerungsbehörde legt fest, welche Unterlagen in welcher Form vorzulegen sind.
Häufig ja, insbesondere bei offiziellen Anerkennungsverfahren.
Ausländische Schulzeugnisse werden beispielsweise benötigt für:
Schulwechsel
Berufsausbildung
Hochschulbewerbung
Anerkennung eines Schulabschlusses
Behördenverfahren
Nicht jeder ausländische Führerschein muss übersetzt werden.
Insbesondere bei Führerscheinen aus EU- und EWR-Staaten gelten andere Regeln als bei Führerscheinen aus Drittstaaten.
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen kann eine Übersetzung beispielsweise für die Umschreibung oder ein behördliches Verfahren erforderlich sein.
Ob eine Übersetzung benötigt wird, sollte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geklärt werden.
Gerichtsurteile müssen häufig beglaubigt übersetzt werden, wenn sie bei einem Gericht oder einer Behörde in einem anderen Land eingereicht werden.
Dies kann beispielsweise betreffen:
Scheidungsurteile
Sorgerechtsentscheidungen
Erbschaftsentscheidungen
Zivilrechtliche Urteile
Gerichtsbeschlüsse
Weitere gerichtliche Dokumente
Die beglaubigte Übersetzung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche rechtliche Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung.
Nicht grundsätzlich.
Für interne geschäftliche Zwecke genügt häufig eine professionelle juristische Fachübersetzung.
Eine beglaubigte Übersetzung kann jedoch erforderlich sein, wenn der Vertrag bei einer Behörde, einem Gericht, einem Notar oder einem Register eingereicht wird.
Dies betrifft beispielsweise:
Kaufverträge
Immobilienverträge
Gesellschaftsverträge
Arbeitsverträge
Darlehensverträge
Vollmachten
Entscheidend ist der konkrete Verwendungszweck.
Beglaubigte Übersetzungen werden von gerichtlich beeidigten Übersetzern angefertigt und bestätigt.
Diese bestätigen mit ihrem Beglaubigungsvermerk, Stempel und ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Welche formalen Anforderungen für eine bestimmte Übersetzung gelten, hängt vom jeweiligen Land und der empfangenden Institution ab.
Für viele Übersetzungsaufträge genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto des Dokuments.
Sie müssen uns das Original in der Regel nicht vorab zusenden.
Wichtig ist, dass:
Alle Seiten vollständig vorhanden sind
Der Text gut lesbar ist
Stempel und Siegel erkennbar sind
Unterschriften sichtbar sind
Rückseiten und amtliche Vermerke mitgeschickt werden
Spezialist für professionelle und beglaubigte Übersetzungen seit 2005
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
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Gerichtlich beeidigte Übersetzer
Beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen
Übersetzungen für Behörden, Standesämter und Gerichte
Übersetzungen für Universitäten und Anerkennungsstellen
Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und Diplomen
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