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Beglaubigt übersetzt werden müssen nur Urkunden mit amtlichem Charakter, d.h. öffentliche Urkunden wie Urkunden von Verwaltungsbehörden, juristische und notarielle Urkunden oder Personenstandsurkunden. Es gibt aber auch private Dokumente, wie ein Testament, formlose Kaufverträge oder Vollmachten. Um private Urkunden mit Apostille oder Legalisation beglaubigen zu können, müssen sie von einem Notar beglaubigt werden. Dadurch entsteht eine öffentliche Urkunde. Öffentliche und private Dokumente können von Kitz Global aus allen Sprachen in alle Sprachen übersetzt werden.
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Liste der Dokumente, die IMMER eine beglaubigte Übersetzung benötigen:
Kitz Global - Ihr zuverlässiger Partner für beglaubigte Übersetzungen
Kitz Global ist ein zertifizierter globaler Sprachdienstleister. Wir sind spezialisiert auf die beglaubigte Übersetzung amtlicher Urkunden. Unser Übersetzungsbüro liefert seit über 17 Jahren professionelle, qualitätsgesicherte Übersetzungen in allen Sprachen und Sprachkombinationen in beispielloser Geschwindigkeit. Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich, Sie können sich zu 100% sicher sein, dass Ihre Unterlagen bei uns sicher und diskret behandelt werden. Wir haben bereits tausende beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachen und für viele Länder angefertigt.
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Für alle Fragen wenn es um Übersetzung in alle Sprachen oder um beglaubigte Übersetzungen geht können Sie uns gerne kontaktieren, wir stehen jederzeit zu Ihrer Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beantworten Sie binnen einer Stunde.