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Sie möchten Dokumente für die Staatsbürgerschaft übersetzen lassen? Bei der Beantragung der österreichischen oder deutschen Staatsbürgerschaft können beglaubigte Übersetzungen ausländischer Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Strafregisterauszüge und weiterer offizieller Dokumente erforderlich sein.
Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert. Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer übersetzen Ihre Dokumente in zahlreichen Sprachen – bei vielen Standardurkunden innerhalb von 24–48 Stunden, abhängig von Umfang und Verfügbarkeit.
Bei Kitz Global können Sie Ihre Dokumente bequem online zur Übersetzung einreichen.
1. Sprachkombination auswählen
Wählen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache aus.
2. Beglaubigte Übersetzung und/oder Postversand auswählen
Geben Sie an, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung und/oder einen Postversand benötigen.
3. Dokument online hochladen
Laden Sie Ihre Dokumente direkt in unser Übersetzungsportal hoch. Ein vollständiger und gut lesbarer Scan, ein PDF oder ein hochwertiges Foto genügt in vielen Fällen.
4. Preis und Lieferzeit erfahren
Erfahren Sie den Preis und die verfügbare Lieferzeit für Ihre Übersetzung.
5. Übersetzung online bestellen
Wenn Sie mit Preis und Lieferzeit einverstanden sind, können Sie bequem online bestellen. Die beglaubigte Übersetzung wird von einem geeigneten gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt.
6. Übersetzung erhalten
Nach Fertigstellung erhalten Sie die Übersetzung elektronisch und bei gewähltem Postversand zusätzlich per Post.
Welche Unterlagen für einen Staatsbürgerschaftsantrag erforderlich sind, hängt vom Land, der zuständigen Behörde und Ihrer persönlichen Situation ab.
Besonders häufig werden folgende Dokumente benötigt:
| Dokument | Möglicher Verwendungszweck |
|---|---|
| Geburtsurkunde | Nachweis von Geburt und Abstammung |
| Heiratsurkunde | Nachweis des Familienstands |
| Scheidungsurteil | Nachweis der Auflösung einer früheren Ehe |
| Sterbeurkunde | Nachweis des Todes eines früheren Ehepartners |
| Strafregisterauszug | Nachweis strafrechtlich relevanter Eintragungen |
| Staatsangehörigkeitsnachweis | Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit |
| Namensänderungsurkunde | Nachweis früherer Namensänderungen |
| Meldebescheinigung | Nachweis des Wohnsitzes |
| Schul- und Ausbildungszeugnisse | Gegebenenfalls Nachweis von Bildung oder Qualifikation |
| Einkommens- und Beschäftigungsnachweise | Gegebenenfalls Nachweis des Lebensunterhalts |
Nicht alle Dokumente werden bei jedem Verfahren verlangt. Auch müssen nicht sämtliche Unterlagen automatisch übersetzt werden.
Wichtig: Maßgeblich ist die Dokumentenliste der zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörde. Klären Sie vorab, welche Dokumente in welcher Form vorgelegt werden müssen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird.
Bei einer klassischen beglaubigten Papierübersetzung erfolgt diese Bestätigung durch einen Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
Auch relevante Stempel, Siegel, Unterschriften und amtliche Vermerke des Ausgangsdokuments werden berücksichtigt.
Die Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Sie bestätigt jedoch nicht automatisch die Echtheit des Originaldokuments.
Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist und welche Form akzeptiert wird, entscheidet die zuständige Staatsbürgerschaftsbehörde.
Die Geburtsurkunde gehört zu den häufig benötigten Dokumenten bei der Beantragung einer Staatsbürgerschaft.
Sie enthält grundlegende Angaben zur Identität und Abstammung.
Bei einer beglaubigten Übersetzung werden insbesondere folgende Informationen berücksichtigt:
Vollständiger Name
Geburtsdatum und Geburtsort
Angaben zu den Eltern
Registrierungsnummern
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Amtliche Stempel und Siegel
Zusätzliche Vermerke
Wenn Ihre Geburtsurkunde in einer Fremdsprache ausgestellt wurde, kann eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich sein.
Internationale oder mehrsprachige Geburtsurkunden können unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliche Übersetzung akzeptiert werden.
Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern können zusätzliche Personenstandsdokumente verlangt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Scheidungsurteile
Rechtskraftvermerke
Sterbeurkunden früherer Ehepartner
Namensänderungsurkunden
Diese Dokumente können erforderlich sein, um den Familienstand und die Namensführung nachvollziehbar nachzuweisen.
Wenn die Dokumente im Ausland ausgestellt wurden, kann eine beglaubigte Übersetzung notwendig sein.
Eine beglaubigte Übersetzung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche rechtliche Anerkennung einer ausländischen Scheidung.
Bei Staatsbürgerschaftsverfahren können Strafregisterauszüge oder vergleichbare Nachweise aus bestimmten Ländern erforderlich sein.
Diese Dokumente können Angaben enthalten zu:
Identität der betroffenen Person
Ausstellender Behörde
Ausstellungsdatum
Strafrechtlichen Eintragungen oder deren Fehlen
Amtlichen Vermerken
Stempeln und Unterschriften
Kitz Global bietet beglaubigte Übersetzungen ausländischer Strafregisterauszüge in zahlreichen Sprachen an.
Wichtig: Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ein Strafregisterauszug bei Einreichung nicht älter als eine bestimmte Frist ist. Die Übersetzung verlängert die Gültigkeit des Originaldokuments nicht.
Bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit können ebenfalls ausländische Dokumente und beglaubigte Übersetzungen erforderlich sein.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den persönlichen Umständen und den Vorgaben der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ab.
Typische Dokumente sind:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurteile
Namensänderungsurkunden
Staatsangehörigkeitsnachweise
Weitere Personenstandsdokumente
Gegebenenfalls ausländische Strafregisterauszüge
Kitz Global bietet beglaubigte Übersetzungen aus zahlreichen Sprachen ins Deutsche an.
Hinweis: Die Übersetzung eines Dokuments bedeutet nicht automatisch, dass dieses von der Behörde als ausreichender Nachweis anerkannt wird. Zusätzliche Prüfungen oder Bestätigungen können erforderlich sein.
Bei der Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft können ausländische Urkunden und weitere Nachweise erforderlich sein.
Je nach persönlicher Situation können dazu gehören:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Strafregisterauszüge
Staatsangehörigkeitsnachweise
Namensänderungsurkunden
Weitere Personenstandsdokumente
Gegebenenfalls Einkommens- und Beschäftigungsnachweise
Fremdsprachige Unterlagen müssen gegebenenfalls mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Kitz Global bietet beglaubigte Übersetzungen aus zahlreichen Sprachen ins Deutsche an.
Kitz Global bietet beglaubigte Übersetzungen in zahlreichen Sprachkombinationen an.
Spezialist für beglaubigte Übersetzungen seit 2005
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
ISO-zertifizierter Sprachdienstleister
Gerichtlich beeidigte Übersetzer
Beglaubigte Übersetzungen in zahlreichen Sprachen
Übersetzungen von Geburtsurkunden und Heiratsurkunden
Übersetzungen von Strafregisterauszügen
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