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Sie müssen eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ein Zeugnis, Diplom oder ein anderes offizielles Dokument übersetzen lassen und wurden aufgefordert, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen?
Doch was ist eine beglaubigte Übersetzung, wer darf sie anfertigen und worin unterscheidet sie sich von einer normalen Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird. Sie wird insbesondere benötigt, wenn fremdsprachige Dokumente bei Behörden, Standesämtern, Gerichten, Universitäten oder anderen offiziellen Institutionen eingereicht werden.
Kitz Global ist seit 2005 auf professionelle und beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen spezialisiert. Als ISO-zertifizierter Sprachdienstleister bieten wir beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer an.
Bei Kitz Global können Sie Ihre Dokumente bequem online hochladen, Preis und Lieferzeit erfahren und Ihre beglaubigte Übersetzung direkt bestellen.
Für viele Aufträge genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto. Viele Standarddokumente können innerhalb von 24–48 Stunden bearbeitet werden.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird.
Der gerichtlich beeidigte Übersetzer versieht die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk sowie seinem Stempel und seiner Unterschrift.
Dabei werden auch relevante Bestandteile des Ausgangsdokuments berücksichtigt, beispielsweise:
Amtliche Stempel und Siegel
Unterschriften
Handschriftliche Einträge
Aktenzeichen und Registrierungsnummern
Randvermerke
Amtliche Anmerkungen
Vorhandene Beglaubigungsvermerke
Gegebenenfalls Apostillen
Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Sie bestätigt jedoch nicht automatisch die Echtheit des Ausgangsdokuments oder dessen rechtliche Anerkennung durch eine ausländische Behörde.
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument für ein offizielles Verfahren verwendet werden soll.
Typische Anwendungsfälle sind:
Eheschließung
Einbürgerung
Familiennachzug
Aufenthaltstitel
Namensänderung
Scheidung
Erbschaft
Studium im Ausland
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Bewerbung
Gerichtsverfahren
Unternehmensgründung
Internationale Geschäftsangelegenheiten
Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, hängt von den Vorgaben der empfangenden Behörde beziehungsweise Institution ab.
Besonders häufig werden folgende Dokumente beglaubigt übersetzt:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
Ehefähigkeitszeugnisse
Ledigkeitsbescheinigungen
Familienstandsnachweise
Namensänderungsurkunden
Führungszeugnisse
Meldebescheinigungen
Staatsangehörigkeitsnachweise
Aufenthaltsdokumente
Führerscheine
Amtliche Bescheinigungen
Schulzeugnisse
Abiturzeugnisse
Maturazeugnisse
Ausbildungsnachweise
Universitätsdiplome
Bachelorurkunden
Masterurkunden
Promotionsurkunden
Transcript of Records
Prüfungsbescheinigungen
Scheidungsurteile
Gerichtsurteile
Gerichtsbeschlüsse
Vollmachten
Notarielle Urkunden
Erbschaftsdokumente
Verträge
Handelsregisterauszüge
Firmenbuchauszüge
Gesellschaftsverträge
Unternehmensbescheinigungen
Handelsrechtliche Dokumente
Nicht jedes Dokument muss grundsätzlich beglaubigt übersetzt werden. Entscheidend sind die Anforderungen der Institution, bei der es eingereicht werden soll.
Eine beglaubigte Übersetzung unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Übersetzung durch ihre formale Bestätigung.
Bei einer klassischen beglaubigten Übersetzung in Papierform sind insbesondere folgende Bestandteile wichtig:
1. Vollständige Übersetzung
Der gesamte relevante Inhalt des Ausgangsdokuments wird fachgerecht und vollständig in die Zielsprache übertragen.
2. Beglaubigungsvermerk
Der gerichtlich beeidigte Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
3. Stempel
Der Übersetzer verwendet den nach den geltenden Vorschriften vorgesehenen Stempel.
4. Unterschrift
Mit seiner Unterschrift bestätigt der gerichtlich beeidigte Übersetzer die Übersetzung.
Die genaue Gestaltung richtet sich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.
Der Beglaubigungsvermerk ist die Erklärung des gerichtlich beeidigten Übersetzers, mit der er die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.
Ein vereinfachtes Beispiel lautet:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung des mir vorgelegten Dokuments wird bestätigt.
Der tatsächliche Wortlaut kann weitere Angaben enthalten, insbesondere zur Art des vorgelegten Ausgangsdokuments.
Welche Formulierungen vorgeschrieben sind, hängt von den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen ab.
Beglaubigte Übersetzungen werden von gerichtlich beeidigten Übersetzern angefertigt und bestätigt.
Diese verfügen über die für ihre Tätigkeit erforderlichen sprachlichen und fachlichen Qualifikationen und sind nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften zur Bestätigung ihrer Übersetzungen berechtigt.
Nicht jede Person, die zwei Sprachen beherrscht, darf eine für offizielle Verfahren vorgesehene beglaubigte Übersetzung ausstellen.
Auch eine gewöhnliche Übersetzung durch ein Übersetzungsbüro wird nicht allein dadurch zur beglaubigten Übersetzung, dass sie auf Geschäftspapier ausgedruckt wird.
Eine normale Übersetzung und eine beglaubigte Übersetzung unterscheiden sich insbesondere in der formalen Bestätigung.
| Normale Übersetzung | Beglaubigte Übersetzung |
|---|---|
| Fachgerechte Übertragung eines Textes | Fachgerechte und vollständige Übertragung eines Dokuments |
| Keine formale Bestätigung erforderlich | Bestätigung durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer |
| Häufig für private oder geschäftliche Zwecke | Häufig für Behörden und offizielle Verfahren |
| Kein vorgeschriebener Beglaubigungsvermerk | Beglaubigungsvermerk nach den geltenden Vorschriften |
| Keine besondere Form vorgeschrieben | Besondere formale Anforderungen |
Eine beglaubigte Übersetzung ist deshalb insbesondere dann erforderlich, wenn die empfangende Institution ausdrücklich eine entsprechende Bestätigung verlangt.
Eine Apostille ist eine amtliche Echtheitsbestätigung für bestimmte öffentliche Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen.
Sie bestätigt insbesondere die Echtheit der Unterschrift, die Funktion der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels.
Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt dagegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Beispiel: Eine ausländische Geburtsurkunde kann für die Verwendung bei einer Behörde sowohl eine Apostille als auch eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Ob beide erforderlich sind, hängt von Herkunftsland, Zielland, Dokumentart und Verwendungszweck ab.
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Der Bestellvorgang ist einfach:
Dokument hochladen: Übermitteln Sie Ihre Unterlagen als PDF, Scan oder hochwertiges Foto.
Sprache auswählen: Wählen Sie die gewünschte Ausgangs- und Zielsprache.
Preis und Lieferzeit erfahren: Bei geeigneten Standarddokumenten erhalten Sie die verfügbaren Konditionen direkt online.
Übersetzung bestellen und erhalten: Nach Fertigstellung wird die Übersetzung elektronisch übermittelt und bei Bedarf zusätzlich als Papierausfertigung versendet.
Eine persönliche Vorsprache ist für die meisten Aufträge nicht erforderlich.
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