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Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ihres Zeugnisses oder eines anderen offiziellen Dokuments und möchten wissen, wie eine beglaubigte Übersetzung aussieht und woran man sie erkennt?
Eine beglaubigte Übersetzung unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Übersetzung insbesondere durch den Beglaubigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift eines gerichtlich beeidigten Übersetzers.
Mit diesen bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung das vorgelegte Ausgangsdokument richtig und vollständig wiedergibt.
Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für Behörden, Standesämter, Gerichte, Universitäten, Anerkennungsstellen und andere offizielle Institutionen benötigt.
Kitz Global ist seit 2005 auf professionelle und beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen spezialisiert. Als ISO-zertifizierter Sprachdienstleister bieten wir beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer an.
Für viele Aufträge genügt ein Scan, PDF oder hochwertiges Foto. Viele Standarddokumente können innerhalb von 24–48 Stunden bearbeitet werden.
Bei Kitz Global können Sie viele beglaubigte Übersetzungen bequem online beauftragen.
So funktioniert es:
Dokument hochladen: Übermitteln Sie Ihre Unterlagen als PDF, Scan oder hochwertiges Foto.
Preis und Lieferzeit erfahren: Bei geeigneten Standarddokumenten erhalten Sie die verfügbaren Konditionen direkt online.
Übersetzung bestellen: Schließen Sie Ihre Bestellung bequem online ab.
Beglaubigte Übersetzung erhalten: Elektronisch und bei Bedarf zusätzlich als unterschriebene und gestempelte Papierausfertigung per Post.
Eine beglaubigte Übersetzung erkennen Sie in der Regel an drei wesentlichen Merkmalen:
Beglaubigungsvermerk: Eine Erklärung des gerichtlich beeidigten Übersetzers, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
Stempel: Der Stempel des gerichtlich beeidigten Übersetzers mit den jeweils vorgesehenen Angaben.
Unterschrift: Die Unterschrift des gerichtlich beeidigten Übersetzers zur Bestätigung der Übersetzung.
Darüber hinaus enthält die beglaubigte Übersetzung den vollständig übersetzten Inhalt des Ausgangsdokuments einschließlich der relevanten amtlichen Vermerke.
Die genaue Gestaltung hängt vom Ausstellungsland, den geltenden Vorschriften und der Dokumentart ab.
Eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde könnte beispielsweise folgendermaßen aufgebaut sein:
Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche
GEBURTSURKUNDE
Ausstellende Behörde: [Bezeichnung der Behörde]
Urkundennummer: [Nummer]
Name: [Vorname und Nachname]
Geburtsdatum: [Datum]
Geburtsort: [Ort]
Eltern: [Namen]
Ausstellungsdatum: [Datum]
[Beschreibung des amtlichen Siegels]
[Unterschrift im Ausgangsdokument]
Beglaubigungsvermerk
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung des mir vorgelegten Dokuments wird bestätigt.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des gerichtlich beeidigten Übersetzers]
[Stempel des gerichtlich beeidigten Übersetzers]
Wichtig: Dieses Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Der genaue Wortlaut des Beglaubigungsvermerks, die Angaben zum vorgelegten Ausgangsdokument und die formalen Anforderungen richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer bestätigt wird.
Der gerichtlich beeidigte Übersetzer versieht die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk sowie seinem Stempel und seiner Unterschrift.
Dabei werden auch relevante Bestandteile des Ausgangsdokuments berücksichtigt, beispielsweise:
Amtliche Stempel und Siegel
Unterschriften
Handschriftliche Einträge
Aktenzeichen und Registrierungsnummern
Randvermerke
Amtliche Anmerkungen
Vorhandene Beglaubigungsvermerke
Gegebenenfalls Apostillen
Die beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Sie bestätigt jedoch nicht automatisch die Echtheit des Ausgangsdokuments oder die rechtliche Anerkennung einer ausländischen Urkunde.
Der Stempel eines gerichtlich beeidigten Übersetzers ist ein wesentliches Merkmal einer beglaubigten Übersetzung in Papierform.
Je nach Land und den dort geltenden Vorschriften kann er beispielsweise enthalten:
Namen des Übersetzers
Angaben zu seiner gerichtlichen Beeidigung
Sprachkombination
Zuständige Stelle beziehungsweise Gericht
Weitere vorgeschriebene Angaben
Es gibt keinen weltweit einheitlichen Stempel für beglaubigte Übersetzungen.
Die genaue Form und der Inhalt richten sich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.
Der Beglaubigungsvermerk ist die Erklärung des gerichtlich beeidigten Übersetzers, mit der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird.
Ein vereinfachtes Beispiel lautet:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung wird bestätigt.
In der Praxis kann der Vermerk zusätzliche Angaben enthalten, etwa zur Art des vorgelegten Ausgangsdokuments.
Der genaue Wortlaut richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und darf nicht beliebig durch einen Mustertext ersetzt werden.
Bei einer beglaubigten Übersetzung in Papierform befinden sich Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift üblicherweise am Ende der Übersetzung.
Bei mehrseitigen Übersetzungen können zusätzliche Anforderungen an die Verbindung und Kennzeichnung der Seiten bestehen.
Die genaue Anordnung hängt von den für den gerichtlich beeidigten Übersetzer geltenden Vorschriften ab.
Eine eigenmächtige Veränderung des Beglaubigungsvermerks oder der vorgeschriebenen Stempel- und Unterschriftsposition kann die formale Ordnungsmäßigkeit beeinträchtigen.
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung muss nicht zwingend eine grafisch identische Kopie des Ausgangsdokuments sein.
Entscheidend ist, dass der Inhalt vollständig, richtig und nachvollziehbar wiedergegeben wird.
Dazu gehören:
Überschriften
Textfelder
Namen
Daten
Zahlen
Tabellen
Amtliche Vermerke
Relevante Stempel und Siegel
Unterschriften
Bei Formularen und Urkunden wird die Struktur häufig so weit wie sinnvoll übernommen, damit die Zuordnung zum Original leicht nachvollziehbar bleibt.
Ein exakt identisches Layout ist jedoch nicht grundsätzlich Voraussetzung für eine beglaubigte Übersetzung.
Ja. Relevante Stempel, Siegel und amtliche Vermerke werden bei einer vollständigen beglaubigten Übersetzung berücksichtigt.
Ist beispielsweise ein Behördenstempel vorhanden, wird dessen lesbarer Inhalt übersetzt beziehungsweise das Siegel entsprechend beschrieben.
Eine Beschreibung kann etwa lauten:
[Runder Stempel der ausstellenden Behörde]
Nicht lesbare Bestandteile werden entsprechend gekennzeichnet.
Ein Stempel des Ausgangsdokuments wird nicht einfach grafisch nachgebildet, um den Eindruck eines neuen amtlichen Originals zu erwecken.
Handschriftliche Einträge gehören zum Inhalt eines Dokuments und werden berücksichtigt, soweit sie lesbar und relevant sind.
Ist ein Eintrag nicht eindeutig entzifferbar, wird dies entsprechend kenntlich gemacht.
Der gerichtlich beeidigte Übersetzer darf unleserliche Angaben nicht einfach erraten oder eigenmächtig ergänzen.
Eine beglaubigte Übersetzung kann nach Fertigstellung als PDF übermittelt werden.
Dabei muss jedoch zwischen zwei Formen unterschieden werden.
1. Eingescannte Papierübersetzung
Die beglaubigte Übersetzung wurde auf Papier unterschrieben und gestempelt. Anschließend wird sie eingescannt und elektronisch übermittelt.
Dieses PDF zeigt die beglaubigte Papierübersetzung, ist aber nicht automatisch eine eigenständig qualifiziert elektronisch signierte Übersetzung.
2. Elektronisch signierte Übersetzung
Eine elektronisch signierte beglaubigte Übersetzung kann unter bestimmten rechtlichen und technischen Voraussetzungen möglich sein.
Ob sie zulässig ist und welche Form der elektronischen Signatur erforderlich ist, hängt von den einschlägigen Vorschriften und den Anforderungen der empfangenden Institution ab.
Wenn Sie eine ausschließlich digitale Übersetzung benötigen, sollten Sie diese Anforderungen vor der Bestellung klären.
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